Abfallarten

Entsorgungsarten

Hier finden Sie übersichtlich zusammengestellte Infos, welche Entsorgungs- und Abfallarten es gibt, welche Abfälle im entsprechenden Container entsorgt werden dürfen, und welche nicht. Es handelt sich hierbei um Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Da falsch befüllte Container zusätzliche Kosten z.B. in Form von Neusortierung oder sogar Ablehnung verursachen, sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie individuell!

Bauschutt

Schlüssel: AVV 170107

Erlaubt
+ Dachziegeln
+ Ziegelsteine
+ Fliesen
+ Kacheln
+ Steinabbruch
+ Keramik
+ Porzellan
+ Waschbecken
+ Toilettenschüsseln
+ reiner Betonabbruch
    (ohne Armaturen)
+ anhaftende Mörtelreste
+ anhaftende Putzreste

Nicht erlaubt
- Holz
- Folien
- Metall
- Kunststoffe
- Heraklit
- Isolierung, Dämmstoffe
- Papier-, Tapetenreste
- Leichtbaustoffe (Porenbeton, Ytong, Bims, Hohlblocksteine)
- reine Mörtelreste
- reine Gipsreste

Baumischabfall

Schlüssel: AVV 170904
 
Erlaubt
+ Folien
+ Gipskarton
+ Holz
+ Kabelreste
+ Kunststoffe
+ Paletten
+ Papier/Pappe
+ Rohre aus Kunststoff
+ Teppichreste
+ Verpackungen

Nicht erlaubt
- Batterien
- Beton
- Fliesen
- Steine
- Mauerwerk
- Dachpappe
- Glaswolle / Mineralwolle
- sonstige Dämmstoffe
- Gummireifen
- Klebereste
- Ölradiatoren
- ölhaltige Abfälle
- Lösungsmittel
- asbesthaltige Baustoffe
- teerhaltige Baustoffe
- Farb- und Lack-Abfälle

Gips, Rigips

Schlüssel: AVV 170802
 
Erlaubt
+ Baugips
+ Gipsformteile
+ Gipsputz
+ Gipskartonplatten, -wände
+ Rigipsplatten und -reste
+ Trockenbau-Elemente
    ausschließlich aus Gips

Nicht erlaubt
- Baustoffe auf Gipsbasis mit
   Anhaftung von Isolier- und
   Dämmmaterial
- Bauschutt
- Baumischabfälle
- Heizkörper
- Metall (Unterkonstruktion)
- Moniereisen
- Plastik
- PVC
- Ständerwerk

Leichtbaustoffe

Schlüssel: AVV 170107
 
Erlaubt
+ Bimsstein
+ Gasbeton
+ Leichtbaustoffe aus Stein
    und Gips
+ Porenbetonsteine
+ Ytong

Nicht erlaubt
- Asbestzement (Eternitplatten)
- Dachpappe
- Folien (-reste)
- Gips, -kartonplatten
- Glasreste
- Holz
- Isolierstoffe, Dämmung
- Kunststoffreste
- Lehmputz
- Metalle
- Styropor-Platten
- Teer-Anhaftungen

Altholz, behandelt

Schlüssel: AVV 170204

Erlaubt
+ Altholz aus Schadensfällen
   (Brandholz)
+ Bau- und Abbruchholz mit
   schädlichen Verunreinigungen
+ Dachbalken
+ lackierte Türen
+ Leitungsmasten
+  Lackierte Fenster ohne Glas

Nicht erlaubt
- Baum- / Strauchschnitt
- Wurzeln
- Bahnschwellen
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Gartenabfälle
- Glas- / Metall-Anhaftungen
- quecksilberbelastetes Holz

Altholz, naturbelassen

Schlüssel: AVV 170201

Erlaubt
+ Altholz der Kategorie AI - AIII
   (naturbelassen)
+ Balken, Bretter
+ Fenster
+ Fußböden
+ Furnierholz
+ Gartenzäune (naturbelassen)
+ Möbel aus reinem Holz
+ Paletten
+ Transportkisten
+ Türen

Nicht erlaubt
- Altholz der Kategorie AIV
- Altholz aus dem Wasserbau
- Brandholz
- Wurzeln
- Bahnschwellen
- Türen/Fenster mit Glas
- teerhaltiges Holz
   (z.B. Leitungsmasten)
- mit Holzschutzmittel
   behandeltes Holz
- Holz mit anderen Anhaftungen
   z.B. Kunststoff

Erde

Grünschnitt

- Kies, Sand, Füllstoffe
- Container von 5 bis 30 cbm
- Minibagger
- Planierungen
- kleinere Tiefbau-Arbeiten
- fachmännische Beratung
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